AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bibertours Campingplatz C24

Präambel

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen Bibertours Campingplatz C24 und dem:der Mieter:in. Sie gelten bei Gruppen auch für den:die Gruppenauftraggeber:in. Schriftliche Vereinbarungen können über unsere E-Mail-Adresse getroffen werden bzw. erfolgen über das Onlinebuchungssystem. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald Bibertours Campingplatz C24 dem:der Mieter:in die Annahme des Angebotes per E-Mail bestätigt.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge, die mit Bibertours Campingplatz C24 zustande kommen. Es gelten ausschließlich die hiesigen AGBs, andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich per Email, telefonisch oder mündlich sowie über die Nutzung des Onlinebuchungsportals über die Internetseite von Bibertours erfolgen. Buchungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Mit der Anmeldung bietet der:die Mieter:in dem Vermieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters per Email kommt ein Vertrag zustande.

Mit der Anmeldung erkennt der:die Kunde:in diese Geschäftsbedingungen an.

Der:Die Anmeldende einer Gruppe handelt als Vertreter:in der übrigen Teilnehmenden.
Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen oder mündlichen Mietvertrages anerkannt.

§ 3 Preise und Zahlung

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Diese ist an der Anmietstation/Rezeption ausgehängt bzw. auf der Internetseite einsehbar.

Der Mietpreis ist bei Mietbeginn an Bibertours Campingplatz C24 zu entrichten. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den reservierten Zeitraum. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises. Der Mietpreis versteht sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 4 Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf der Internetseite sowie den zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung.

Dem:Der Mieter:in werden bei einer Bootsmiete ausreichend geeignete Rettungsmittel ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Werden von dem:der Mieter:in die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von Bibertours Campingplatz C24 zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.

§ 5 Leistungs- und Preisänderungen

Bibertours Campingplatz C24 behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Preisangaben zu erklären, über die der:die Buchende vor Buchung selbstverständlich informiert wird, ausgenommen hiervon sind kurzfristige unvorhersehbare Ereignisse. Hierunter können z.B. kurzfristige Programmänderungen bei Pauschalangeboten fallen. Das Programm kann angesichts der Gruppensituation oder der Wetterlage aus Sicherheitsgründen vom vorher beschrieben Plan abweichen. Solche Leistungsänderungen können dem Veranstalter nicht zu Lasten getragen werden.

Der Rücktritt der Reise aufgrund schlechten Wetters ist nicht möglich.

§ 6 Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen

Bibertours Campingplatz C24 ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Mit Betreten des Geländes wird die Campingplatzordnung (Aushang an der Infotafel) beachtet und befolgt.

Kanuverleih
Die Vermietgegenstände sind in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Gegenstände sind vom:von der Mieter:in in ebensolchen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Der:Die Mieter:in ist verpflichtet, den Mietgegenstand inklusive Ausstattung vor Antritt der Fahrt zu überprüfen und etwaige Mängel dem Vermieter anzuzeigen. Nicht angezeigte Mängel können nicht für Rückerstattungen oder Schadensersatzansprüche herangezogen werden.

Bei Beschädigung oder Verlust haftet der:die Mieter:in in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen einem:einer Mitarbeiter:in von Bibertours Campingplatz C24 zurückgegeben hat.
Entsteht durch einen vom:von der Mieter:in verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen ein Leistungsausfall gegenüber einem:einer weiteren Kunden:in, so haftet der:die Mieter:in für diesen Leistungsausfall in voller Höhe.
Bei Gruppen haftet der:die Träger:in oder Anmeldende gesamtschuldnerisch mit dem:der jeweils haftenden Teilnehmer:in. Der:Die Träger:in oder Anmeldende haftet alleine, wenn der:die Schadensverursacher:in nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er:sie weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmenden verursacht oder mit verursacht wurde.
Wenn der:die Mieter:in keine Schwimmweste oder -hilfe nutzen möchte, obwohl sie ihm:ihr angeboten wurde, hat er:sie dies im Falle eines Unfalls selbst zu vertreten.

Für Teilnehmende unter 12 Jahre sowie Nichtschwimmer:innen ist das Tragen einer Schwimmweste/Schwimmhilfe Pflicht. Der:Die Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, dass er:sie den gesundheitlichen Anforderungen der Tour gewachsen ist.
Die Benutzung der Boote in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet.
Der:Die Mieter:in erklärt außerdem, dass er:sie die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter benutzen wird.
Der:Die Mieter:in ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Campingplatz

Es gilt für den gesamten Aufenthalt auf dem Bibertours Campingplatz C24 die (am Infopunkt und in der Rezeption ausgehängte) Campingplatzordnung.

Zur Erfüllung der Meldepflicht meldet sich jede:r Kunde:in (und deren Besucher:innen) vor dem Betreten der Campingflächen in der Rezeption zum Check-in. Auf Anfrage werden die dort erhobenen Meldedaten an Behörden oder kommunale Stellen weitergegeben. Eine Datenweitergabe der Meldedaten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

Die Mietunterkünfte werden dem:der Mieter:in in ordnungsgemäßen und sauberen Zustand übergeben und müssen vom:von der Mieter:in zum vereinbarten Zeitpunkt in ebensolchen Zustand zurück gegeben werden. Der:Die Mieter:in ist verpflichtet, etwaige Mängel dem Vermieter anzuzeigen. Nicht angezeigte Mängel können nicht für Rückerstattungen oder Schadensersatzansprüche herangezogen werden.

Entsteht durch einen vom:von der Mieter:in verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietunterkunft bzw. des Stellplatzes ein Leistungsausfall gegenüber einem:einer weiteren Kunden:in, so haftet der:die Mieter:in für diesen Leistungsausfall in voller Höhe.

Der:Die Kunde:in übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten

– Bei nicht ordnungsgemäßen Stromanschlüssen und defekten Geräten

– Bei Schäden durch die ihm:ihr gehörenden Gasanlagen

– Bei Schäden an Gegenständen, Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes.

– Bei Verstopfung durch Entsorgung in Toiletten.

Das Benutzen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 7 Haftungsbeschränkung von Bibertours Campingplatz C24.

Bibertours Campingplatz C24 übernimmt für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände durch den:die Mieter:in keine Haftung.
Die Benutzung der von Bibertours Campingplatz C24 zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Bibertours Campingplatz C24 und/oder seiner Mitarbeiter:innen für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen.

Bibertours Campingplatz C24 haftet bei der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten nur bei nachgewiesenem Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen. Können Leistungen aus diesen Gründen nicht erbracht werden, haftet Bibertours Campingplatz C24 bis zur vollen Höhe des Leistungspreises.
Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit, von Bibertours Campingplatz C24 oder seiner Erfüllungsgehilf:innen, ist ausgeschlossen.

Bibertours Campingplatz C24 übernimmt für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten bzw. weitergegebenen Informationen über Streckenverläufe, Infrastrukturen oder Preise anderer Anbieter keine Haftung.

§ 8 Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

Der:Die Mieter:in hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schäden sofort die Polizei und Bibertours Campingplatz C24 zu verständigen. Gleiches gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der:Die Mieter:in hat, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich dem Vermieter Bericht zu erstatten. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten.

§ 9 Rücktritt und Stornierungen durch den Mieter

Der:Die Mieter:in kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten.
Tritt der:die Mieter:in vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • 30% des Preises ab 28 Tage vorher
  • 60% des Preises ab 14 Tage vorher
  • 80% des Preises ab 7 Tage vorher
  • 90% des Preises ab zwei Tage vorher oder bei Nichterscheinen

Dem:Der Mieter:in ist es gestattet, Ersatzteilnehmende zu stellen, sofern diese sich den AGB und der Campingplatzordnung von Bibertours Campingplatz C24 verpflichten. Bibertours Campingplatz C24 steht es zu, diese Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen abzulehnen.

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar oder konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der:die Mieter:in als auch der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

Vertragsaufhebungen aufgrund anderer Gründe oder wetterbedingt sind nicht gültig und rechtfertigen, auch bei vorzeitiger Rückgabe, keine Erstattung oder Minderung des Mietpreises.

§ 10 Rücktritt durch Bibertours Campingplatz C24

Bibertours Campingplatz C24 ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der:die Mieter:in in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere dann wenn:
a) Drogen oder Alkohol missbraucht werden
b) Dritte gefährdet werden
c) ein unangemessenes Verhalten in der Natur zu Tage gelegt wird

d) es begründeten Anlass zur Annahme hat, dass das Verweilen des:der Mieters:in den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und das Ansehen des Campingplatzes gefährden kann, wie z.B. die Mitgliedschaft einer extremistischen Organistation oder das zur Schau stellen extremistischer Anschauungen.
d) sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird.

Bibertours Campingplatz C24 behält dann den Anspruch auf den Mietpreis.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Buchungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Buchungsvertrages zur Folge.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Neustrelitz.